Aussteller-Infos

Aussteller Teilnahmebedingungen
Als Aussteller kommen gewerbetreibende, Berufsverbände, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sowie öffentlich-rechtliche Institutionen in Betracht. Zur Ausstellung zugelassen sind Firmen mit Sitz und / oder Zweigniederlassung im Kanton Nidwalden, Talschaft Engelberg und Seelisberg.
Weitere Informationen finden Sie im Ausstellungsreglement.
Im Ausstellungsreglement finden Sie das gesamte Dienstleistungsangebot sowie alle notwendigen Informationen zur Teilnahme an der Iheimisch 2026. Eine Wegleitung zum Anmeldeportal finden Sie hier.

Preise
Die Indoor-Variante: Wenn Sie ein Dach über dem Kopf und Infrastruktur wie Strom und Mobiliar bevorzugen, um Ihr Unternehmen, Ihre Dienstleistungen und Ihre Produkte quasi auf dem Silbertablett zu präsentieren.
Die Outdoor-Variante: Wenn Sie frische Luft und viel Bewegungsfreiheit brauchen und wenig bis gar keine Infrastruktur benötigen, um Ihr Unternehmen, Ihre Dienstleistungen und Ihre Produkte ins beste Sonnenlicht zur rücken.
Das Promotionsangebot für einen Tag: Wenn Sie eine Fläche an bester Lage bevorzugen, um Ihre Produkte oder Ihre Dienstleistungen zu promoten. Vermietung ohne jegliche Infrastruktur als Bodenfläche, mietbar für max. 1 Tag. Bitte beachten Sie die Zuschläge für Direktverkäufe, Abfallentsorgung und Kommunikation.

Aussteller-Infotage
Anfang November 2025 finden die sogenannten Austeller-Infotage im Forum der Nidwaldner Kantonalbank statt. Für diese Infotage laden wir alle Aussteller zu einem persönlichen Treffen ein. Ziel und Zweck dieser Infotage: Bekanntgabe des Standortes auf dem Ausstellungsgelände, Standnummer, Klärung allfälliger Fragen, Finalisierung des Ausstellervertrags, etc. Ebenfalls wird der Standbauer inklusive Musterstand vor Ort sein, um allfällige Fragen zum Stand zu klären oder um zusätzlich benötigtes Standmobiliar zu mieten.
Die definitive Einladung inklusive Zeitfenster (Datum/Zeit) werden wir Ihnen nach dem Anmeldeschluss zukommen lassen. Die Teilnahme an den Infotagen ist für alle Aussteller obligatorisch.